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   BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85   

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BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85 (https://dejure.org/1985,1782)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1985 - 4 AZN 212/85 (https://dejure.org/1985,1782)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 (https://dejure.org/1985,1782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittel - Rechtsbehelf - Bedingung - Verstoß gegen staatliches Zivilprozeßrecht - Verfahrensverstöße - Zulassung der Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 244
  • MDR 1986, 83
  • NZA 1985, 788 (Ls.)
  • BB 1985, 1986
  • JR 1986, 528
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.04.1984 - 4 AZR 81/82

    Eingruppierung eines Kardiotechnikers - Krankenpfleger - Wartung der

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    "_ hiesigen Abweichungen vom Sachverhalt des Urteils vom 4. April 1984 (BAG 4 AZR 81/82).".

    Abgesehen davon hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 4. April 1984 - 4 AZR 81/82 - AP Nr. 88 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auf das sich das Landesarbeitsgericht zur Begründung seiner Entscheidung gestützt hat, im einzelnen ausgeführt, daß für Kardiotechniker, die Herz - Lungen - Maschinen bedienen, die Tätigkeitsmerkmale für technische Angestellte aus dem Teil I der Vergütungsordnung nicht heranzuziehen sind.

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    Hierzu bringt die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers keine neuen Gesichtspunkte (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZN 241/81 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85

    Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    Mit am 12. April 1985 beim Bundesarbeitsgericht eingegangenem Schriftsatz legte er dagegen Revision ein (4 AZR 206/85).
  • BGH, 17.10.1973 - IV ZR 68/73

    Armenrecht - Armenrechtsgesuch - Berufungsfrist - Wiedereinsetzungin den vorigen

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    Bei dieser Art prozessualen Vorgehens übersieht der Kläger, daß aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nicht unter einer Bedingung eingelegt werden können, sondern schlechthin bedingungsfeindlich sind (vgl. BGH VersR 74, 194; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 43. Aufl., Grundz § 128 Anm. 5 D; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., § 65 Anm. IV 3 S. 331; Stein/Jonas, ZPO , 19. Aufl., vor § 128Anm. XI 3 g und Thomas/Putzo, ZPO , 11. Aufl., Einl. Anm. III 2 i).
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZN 526/82

    Arbeitsgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Auslegung

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    Angesichts des erschöpfenden Charakters der Aufzählung in § 72 a Abs. 1 ArbGG ist es - anders als nach anderen Verfahrensordnungen - im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des ArbGG nicht möglich, diesen Rechtsbehelf auf Verstöße des Berufungsgerichts gegen Bestimmungen des gesetzlichen Verfahrensrechts zu stützen, wobei es weder auf deren Art noch auf deren Gewicht ankommt (vgl. die Beschlüsse des Senats BAG 41, 367, 372 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und 6. Mai 1980 - 4 AZN 119/80 - AP Nr. 6 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZN 241/81

    Metallindustrie - Besonders hohe Verantwortung - Wahrnehmung von

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    Hierzu bringt die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers keine neuen Gesichtspunkte (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZN 241/81 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 06.05.1980 - 4 AZN 119/80

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    Angesichts des erschöpfenden Charakters der Aufzählung in § 72 a Abs. 1 ArbGG ist es - anders als nach anderen Verfahrensordnungen - im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des ArbGG nicht möglich, diesen Rechtsbehelf auf Verstöße des Berufungsgerichts gegen Bestimmungen des gesetzlichen Verfahrensrechts zu stützen, wobei es weder auf deren Art noch auf deren Gewicht ankommt (vgl. die Beschlüsse des Senats BAG 41, 367, 372 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und 6. Mai 1980 - 4 AZN 119/80 - AP Nr. 6 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95

    Verspätete Urteilsabsetzung und Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht hilfsweise für den Fall eingelegt werden, daß eine eingelegte Revision unzulässig ist, weil das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zugelassen hat (Bestätigung von BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 = AP Nr. 22 zu § 72 a ArbGG 1979).

    Bei dieser Art prozessualen Vorgehens übersieht die Beklagte, daß aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nicht unter einer Bedingung eingelegt werden können, sondern schlechthin bedingungsfeindlich sind (BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 = AP Nr. 22 zu § 72 a ArbGG 1979, m.w.N.; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, Rz 46; GK-ArbGG/Ascheid, Stand Februar 1994, § 72 a Rz 43; a.A. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 72 a Rz 23).

  • BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85

    Antrag auf Zustimmung - Zustimmungsantrag - Betriebsrat - Außerordentliche

    Sie müssen zur Wahrung der Rechtssicherheit unbedingt sein; sonst sind sie unzulässig (allgemeine Meinung; vgl. BVerfGE 40, 272 - für Rechtsmittel; BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO sowie BGH VersR 1974, 194 - für die Berufung; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 - für die Nichtzulassungsbeschwerde; RGZ 144, 72 - für Klageerhebung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., Grundz.
  • LAG Köln, 25.08.1998 - 13 TaBV 17/98

    Anordnung der Nennung von Vornamen und Nachnamen des Sachbearbeiters in

    In gleicher Weise wurde ein Rauchverbot nicht für mitbestimmungspflichtig gehalten, das für Stations- und Funktionsräume einer Klinik ausgesprochen wurde (LAG München vom 29.10.1985 - 8 TaBV 15/85 -, DB 1986, 1528 ).
  • LAG Hessen, 21.01.1993 - 12 TaBV 63/92

    Einstellungsbeschluss; Rechtliches Gehör; Anfechtung

    So ist anerkannt, daß eine Verfahrensrevision im Arbeitsgerichtsgesetz nicht vorgesehen ist (so für § 72 a ArbGG 1979 ausführlich: BAG, Beschluß vom 05.08.1986 - 3 AZN 9/86 - AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979 (zu 2 der Gründe) und BAG, Beschluß vom 13.08.1985 - 4 AZN 212/85 - AP Nr. 22 zu § 72 a ArbGG 1979; Beschluß vom 23.01.1980 - 4 AZN 95/79 - AP Nr. 4 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 05.08.1986 - 3 AZN 9/86

    Zulassung der Revision - Arbeitsgerichtsverfahren - Verfahrensgrundrecht -

    Eine Verfahrensrevision soll nicht stattfinden (vgl. hierzu BAG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1979 - 4 AZN 43/79 - AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz, mit zust. Anm. von Lorenz; vom 23. Januar 1980 - 4 AZN 95/79 - AP Nr. 4 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; vom 6. Mai 1980 - 4 AZN 119/80 - AP Nr. 6 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - AP Nr. 22 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - L 28 AL 16/04

    Gegenstand des Verfahrens - erneute Arbeitslosengeldbewilligung nach

    Zwar ist eine Umdeutung der zunächst erhobenen Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde regelmäßig ausgeschlossen (vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer Bearb. Meyer-Ladewig, SGG, 8. Auflage vor § 143 Rz. 15 c), sind - wie hier - zwei Rechtsmittel nebeneinander erhoben worden, kann der Kläger aber das unzulässige Rechtsmittel zurücknehmen und das zulässige Rechtsmittel weiter verfolgen; lediglich die hilfsweise Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde ist ausgeschlossen (vgl. BAG 49, 244).
  • BFH, 19.11.1985 - VII B 70/85

    Zulässigkeit der bedingten Einlegung eines Rechtsmittels

    Wegen der im Prozeßrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels als unzulässig angesehen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603, m.w.N.; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 13. August 1985 4 AZN 212/85, Betriebs-Berater 1985, 1986).
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